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Die Osteopathie stellt in Deutschland keine von gesetzlichen Krankenkassen
abrechnungsfähige Leistung dar. Insofern ist es nicht rechtens, Osteopathie bei
Vorlage eines Kassenrezeptes über beispielsweise "Manuelle Therapie” zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen abzugeben. Der Patient
ist als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar an der
falschen Abrechnung beteiligt. Bei Bekanntwerden muss er daher ebenso wie der
Therapeut mit einer Anzeige wegen Betrugs zu Lasten der gesetzlichen
Versicherung rechnen. Laut einer Information des Verbandes der Osteopathen
Deutschland e.V. laufen zur Zeit bundesweit Anzeigen gegen Therapeuten, die dies
missachten. Auch aus diesem Grund besitze ich keine Kassenzulassung. Es
steht Ihnen natürlich unabhängig davon frei, direkt mit Ihrer Kasse bezüglich
Kostenübernahme bzw. -beteiligung zu verhandeln. Erfahrungsgemäß
übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von
Einzelfallentscheidungen die Kosten für Osteopathie zumindest teilweise. Wir
möchten Sie hiermit ermutigen sich mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich
der Kostenerstattung in Verbindung zu setzen.
Bitte lesen Sie unbedingt vor dem ersten Termin die "Behandlungsbedingungen". Diese finden Sie, wenn Sie unter dem Punkt "Osteopathie" auf "Abläufe" klicken.
Hartz IV-Empfänger erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Bescheids eine kostenlose Behandlung in der offenen Sprechstunde.
- Offene Sprechstunde im Februar 2012:
Kommen Sie ohne Termin am: Freitag, 03.02. um 13.00 Uhr
Preis: ca. 60,- € wenn eine ärztliche Verordnung über Osteopathie vorliegt
- Offene Sprechstunde im April 2012:
Kommen Sie ohne Termin am: Freitag, 20.02. um 13.00 Uhr
Preis: ca. 60,- € wenn eine ärztliche Verordnung über Osteopathie vorliegt
- Vorträge sind sind ab 10 Zuhörern zu indivuiduellen Themen zu buchen:
Datum: Dienstags um 19.30 Uhr
Ort: Bei Ihnen oder in meiner Praxis
- Fachvorträge, Fortbildungen und Ausbildung in Osteopathie: www.medotrain.de
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