Behandlungen

Die Behandlung findet unter ganzheitlicher Betrachtung grundsätzlich in ruhiger, entspannter und privater Atmosphäre statt. Eine Behandlung dauert solange, wie Ihr Körper für diese Interventionen braucht.

Behandlungsablauf (Video zum Behandlungsaublauf)
Nach einer intensiven Befragung (Anamnese) wird ein körperlicher Befund durchgeführt. Die festgestellten Dysfunktionen werden dokumentiert und behandelt. Wobei die erste Behandlung dazu dient, herauszufinden, wie Ihr Körper auf eine osteopathische Intervention reagiert. Die Reaktionen, die selten auftreten können, sind uns beim zweiten Termin mitzuteilen, damit wir uns auf Sie besser einstellen können. In diesem Zusammenhang ist der Osteopath eine Art Dolmetscher, der die Sprache des Körpers übersetzt und ihm die passenden Antworten in seiner Sprache gibt. Somit ist der Osteopath auch kein Heiler sondern er regt den Körper mit seinen Selbstregulierungskräften (siehe auch Biodynamik) so an, dass er mit der Situation alleine klar kommen kann. Abstände über eventuelle Folgetermine richten sich somit nach der Art Ihrer Reaktionen und werden am Ende der aktuellen Behandlung besprochen. Eine Spezifizierung der Behandlung erfolgt oftmals nach Auswertung weiterer Befundergebnisse (Blut, Hormonstatus, Behandlungsbefunde, usw.) zur Planung Ihrer weiteren Behandlung bei unserer fachlichen Praxisleitung.
Zum Abschluss der Behandlung wird Ihnen der Zusammenhang Ihrer Dysfunktionen verständlich erläutert.

Im weiteren Behandlungsverlauf wird immer wieder individuell der Behandlungserfolg kontrolliert und die Behandlung adaptiert.

Grundlegendes zur ganzheitlichen Betrachtung in unserer Praxis:
Auf dem Weg zur Gesundheit muss man bereit sein, das abzulegen, was einen krank gemacht hat. Als der schnellste und effektivste Weg, gilt das holistic coaching, da hier alle Diagnosen, Therapien, Ernährung, Ergonomie, Alltagsverhalten u.v.m. koordiniert werden.

Der Osteopath hilft dabei, die Ursache der Beschwerden zu finden und einen Weg aufzuzeigen nachhaltig aus diesem krankmachenden Kreislauf auszubrechen.
Die osteopathische Behandlung wird durch die osteopathische Telatherapie ergänzt um schneller und effektiver ans Ziel zu gelangen.
Die neurofunktionelle Integration sorgt für eine Verbesserung der Integration in den neuronalen „Schaltkreislauf“.
Die Regulierung der verschiedenen Körpersysteme wird so nachhaltig beeinflusst.

Was erwartet Sie bei uns (Definition):

Hygiene in unserer Praxis (Pandemie-Hygienekonzept):

Anmeldung:
Grundsätzlich nehmen wir Neupatienten (auf Empfehlung) auf, wenn diese von einem unserer bisherigen Patienten oder einem Arzt/Heilpraktiker/Therapeuten empfohlen wurden. Sie können direkt online einen Termin bei uns vereinbaren (Es gelten die dort genannten AGB`s!).
Damit wir uns voll auf Ihr Anliegen konzentrieren können, wird das organisatorische vor dem Behandlungsbeginn geklärt. Lesen Sie bitte hierzu die Behandlungsbedingungen (AGB) 2024.1 sowie die Datenschutzerklärung und nutzen Sie das Beschwerdetagebuch zur Dokumentation Ihrer Symptome. Vor der ersten Behandlung besuchen Sie unseren kostenlosen Infoabend und bringen Sie Ihre Berichte, Befunde und Bilder mit (siehe unten). Zu dieser Erstbehandlung ist ein gültiger Personalausweis mitzubringen. Den Termin vereinbaren Sie online oder per Mail. Bei Terminvereinbarung per Mail muss dieser innerhalb von 24 Stunden per Mail bestätigt werden. Unabhängig Ihrer Bestätigung, ist der Termin gültig, solange diesem nicht widersprochen wird. Bei etwas komplexeren Behandlungen kann es sein, dass wir zwecks Absicherung und besserer Planung einen Vorschuß benötigen. In diesem Fall füllen Sie unsere Behandlungsbedingungen (speziell) aus.

Neupatienten ohne Empfehlung richten sich bitte einen Account bei t@imtable ein und laden den ausgefüllten Anamnesebogen sowie eine Schilderung Ihrer Krankengeschichte hoch und schreiben eine Mail an: info@osteopathie-kornwestheim.de, dass Sie einen Termin wünschen und alle Dokumente hochgeladen haben. Sie werden dann schnellst möglich informiert, ob wir Ihren Fall annehmen werden. In diesem Fall ist eine Vorkasse von 250,-€ fällig.

Abrechnung: Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO Analog GOAE (Gebührenverzeichnis für Osteopathie) für Selbstzahler und nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) als GebüH analog GOÄ für Patienten die privat krankenversichert sind. Die osteopathische Telatherpie als Teil der Osteopathie wird generell als Analogabrechnung zur GebüH als GVT (Gebührenverzeichnis für osteopathische Telatherapie) abgerechnet. Die rechtlichen Grundlagen der Abrechnung finden Sie HIER! Dieses Erklärungsvideo zum Thema Abrechnung & Erstattung zeigt Ihnen den konkreten Rechnungserstellungsvorgang.

Preis: Die Preishöhe (M. Kothe: 1,1-facher Satz, M. Schoger: 1,05-facher Satz) richtet sich nach der Diagnose und daraufhin erbrachter Therapie in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungstarif und liegt zwischen 100,-€ und 300,-€ (osteopathische Telatherapie/Ernährungsberatung: zwischen 100,-€ und 120,-€). Planen Sie ungefähr eine Stunde Zeit ein! Ergonomie-Beratung (im Büro, beim Sport, am Schlafplatz oder im Geschäft) wird mit 299,-€ zzgl. Fahrtkosten berechnet (Vorkasse). Rechtliche Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier: Preis und Abrechnung in der heilpraktischen bzw. osteopathischen Praxis

Holistic Osteopathie (1,25-facher Satz) dauert 2 Stunden und kostet zwischen 400,-€ und 500,-€ und wird in Abständen von ca. 2 Monaten durchgeführt. Die „Reset“-Behandlung (2-3-facher Satz) kostet ungefähr 1000,-€ und wird ungefähr alle 6 Monate durchgeführt. Diese Behandlungen sind besonders intensiv und in Ihrer Wirkung nachhaltiger!

Bezahlung: Der Rechnungsbetrag ist sofort nach der Behandlung in per EC-Karte zu zahlen. Die quittierte Rechnung erhalten Sie zum Einreichen bei Kostenerstattern und zur Vorlage beim Finanzamt als PDF-Dokument über unsere Terminsoftware als upload. (Bitte registrieren Sie sich online bei t@imtable.de.)

Gegen Vorlage eines aktuellen ALG II – Bescheides würden wir Sie gerne kostenlos behandeln, wenn Sie dieses uns zur Terminvereinbarung (persönlich!) mitteilen. Nach dem HWG §7  ist das nicht erlaubt, daher müssen wir Sie um eine Spende bitten. Diese Behandlung findet im Rahmen unseres Infoabends nach vorheriger Anmeldung per Mail statt.
Sie können sich eine weitere Behandlung nicht leisten, dann sprechen Sie uns bitte an.

Erstattung: Wir erfüllen alle Kriterien für die Erstattung durch GKV`s. Viele gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und einige private Krankenversicherungen (PKV) wünschen zur Erstattung von Osteopathie eine private Verordnung von einem  Arzt oder Heilpraktiker. Diese reichen Sie gemeinsam mit unserer Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Gibt es ein Erstattungsproblem Ihrer osteopathischen oder osteopathisch-telatherapeutischen Rechnung, wenden Sie sich bitte an die gutachterliche Beratungshotline (kostenpflichtig) des BDO e.V..
Hier erhalten Sie einige Argumente zu regelmäßigen Widersprüchen: Allgemeine Argumente gegen Widersprüche der Versicherungen
Sie benötigen unsere Urkunden als Nachweis für Ihre Erstattung? Diese können Sie hier downloaden.
Erstattung bei Säuglingen: Erhalten Sie von Ihrem Arzt keine Verordnung über Osteopathie, können Sie auch mit unserer Verordnung zu Ihrer Hebamme gehen und diese um Ausfüllung bitten.

Terminausfall:
Gründe:
Man kann mal einen Termin vergessen. Man kann mal einen Termin falsch notieren. Man kann mal kurzfristig krank werden. Man kann mal kurzfristig einen beruflichen oder privaten Termin wahrnehmen müssen.
An keinem dieser Gründe sind wir als Leistungserbringer schuld! Wir können nichts an diesen Gründen ändern! Wir können nicht alle Termine auf Verdacht doppelt vergeben! Wir können auch nicht ständig Patienten anrufen und fragen, ob sie diesen ausgefallenen Termin haben möchten. Das fehlt an der Behandlungszeit anderer Patienten.
Regelung: Ausfall muss immer 72 Werktagstunden (Holistic Osteopathie & „Reset“: 30 Tage) vorher per Mail oder Telefon angekündigt werden. Haben wir keine Chance den Termin neu zu vergeben (in jedem Fall stellen wir für diesen deutlich erhöhten Aufwand 50,-€ Ihnen in Rechnung), stellen wir den zu erwartenden Umsatz Ihnen in Rechnung. „Zwar mag es zutreffen, dass die Beklagte zu den jeweiligen Terminen erkrankt war und deswegen absagen musste.“ Doch nach Abwägen der Interessen der Parteien kamen die Richter zum Schluss:
Die Interessen der Klägerseite, also der Therapiepraxis, überwiegen, „durch zu kurzfristige Terminausfälle keinen Verdienstausfall und keine ungedeckten Betriebskosten zu erhalten, weil sie den Termin nicht doppelt vergibt…“ (AG Burgwedel 7 C 360/16 vom 04.10.2017)
Beachten Sie die resultierenden Konsequenzen, dass der Ausfall gemäß BGB § 615 Ihnen in Rechnung gestellt wird. (Praxismanagement-einfach-Terminausfall Terminpraxen) Bei Nichteinhalten von Erstterminen wird von weiteren Terminen mit diesem Patienten abgesehen.

Verordnungen: Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben seit einigen Jahren (seit 2010) die Osteopathie als Marketinginstrument entdeckt und versuchen durch die satzungsbedingte (nicht Katalogleistung) Bezuschußung der Osteopathie, mehr Mitglieder zu bekommen. Welche GKV`s dieses sind, finden Sie in diesem LINK. Die BKK advita führte eine interne Untersuchung zur wirtschaftlichen Wirksamkeit der Osteopathie im Jahre 2014 durch. Das Ergebnis ist nach Aussage der verantwortlichen Person (Frau Cornelia Diem-Ottawa) mit bis zu 45 % Kostenersparnis (20% nach Abzug der Behandlungskosten durch die Osteopathie), hervorragend. Direkt nach Bekanntwerden dieses Erfolges, forcierte der VOD e.V. die Publizierung bei den GKV`s. Da durch die osteopathische Behandlung nun die Diagnosen wegfallen, bleiben somit die enormen Zuschüße durch den Gesundheitsfond aus. Somit ist die Förderung der Osteopathie wirtschaftlich nicht mehr rentabel und die Bezuschußung wird reduziert. Auf die Frage an die BIG, warum einige GKV`s immer noch die Osteopathie bezuschussen, sagte man dem BDO e.V. 2016, dass Osteopathie immer noch ein gutes Marketinginstrument sei. Bei den Kassen heißt es: „Um die Qualität der Osteopathie zu gewährleisten, ist eine mögliche Verbandsmitgliedschaft nötig und eine Verordnung. Auch wenn ein Heilpraktiker oder sektoraler Heilpraktiker keine Verordnung benötigt, muss diese zum Erstatten vorliegen. Sollten Ärzte und Heilpraktiker die Alternative Osteopathie nicht in Ihrer Aufklärung erwähnen bzw. eine Verordnung verweigern, sei auf das Patientenrechtegesetz verwiesen:

„Bei der Aufklärung ist auch auf Behandlungsalternativen hinzuweisen, wenn mehrere Behandlungsmethoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“ (BGB 630 e Abs.1). Ohne Aufklärung fehlt es an einer wirksamen Einwilligung des Patienten. Damit liegt auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Behandlers vor, welches eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB darstellt: (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Es gilt hier die Beweislastumkehr!

Video „Verordnung durch Sektorale Heilpraktiker Physiotherapie“ mit RA B. Alt: HIER!

Eine Liste der gesetzlichen Krankenversicherungen, die einen Teil der Kosten nach der GVO erstatten, finden Sie hier:

Osteokompass

Osteopathie Krankenkasse

Die Universa zahlt Osteopathie komplett.

Die Osteopathie gilt in Deutschland seit 2009 als wissenschaftlich anerkannt:
VwG Saarland 3 K 1175/08 v. 23.06.2009
Die Stellungnahme der Bundesärztekammer inklusive Gutachten und
wissenschaftlicher Belege finden Sie in der Rubrik ARTIKEL!

Weitere Informationen:
Allgemeine Argumente gegen Widersprüche der Versicherungen
Behandlungsbedingungen (AGB) 2024.1
Beschwerdetagebuch
Erstattungshilfe
Feedbackbogen
GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)
GVO Analog GOAE (Gebührenverzeichnis für Osteopathie als Analogie zur GOÄ)
GVT (Gebührenverzeichnis zur osteopathischen Telatherapie)
Heilmittelverordnung für Osteopathie
Preis und Abrechnung in der heilpraktischen bzw. osteopathischen Praxis
Vorlage Verordnung für Osteopathie

Allgemeine Informationen zum Abrechnungsbetrug:
Die Osteopathie stellt in Deutschland keine GKV-Leistung dar. Insofern ist es nicht rechtens, Osteopathie bei Vorlage eines Kassenrezeptes über beispielsweise „Manuelle Therapie” zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen abzugeben (gleiches gilt auch für PKV- und Beihilfeversicherte).

Osteopathie ist rechtlich nicht klar und einheitlich definiert und somit auch nicht abgrenzbar. Ein sektoraler Heilpraktiker Osteopathie kann somit nicht dargestellt werden (BVerwG 3 C 16.17 v. 10.10.2019). Daher führen wir die osteopathische Arbeit als Physiotherapeut (sekt. HP Physiotherapie)  unter rechtlicher Beaufsichtigung (Diagnostik und Kontrolle) unsere Heilpraktiker/innen durch! Wir verzichten auf Indikationshinweise, da es laut diesem Urteil untersagt ist: OLG Düsseldorf I-20 U 236 13 v. 08.09.2015!